Im Sinne des Artikel 4 Absatz 12 der Verfassung des Deutschen Reiches, wird mit unserer Urkunde die Geburt die „nach römischen Recht gewerblich erfasste wurde“, staatlich für rechtsgültig erklärt und beglaubigt.
Für Deutschland gilt: Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor, Artikel 2 der Reichsverfassung.

Ergebnis: Die neu ausgestellte Geburtsurkunde, erhält durch uns die staatliche Beglaubigung, wie dies durch § 1. des Bürgerlichen Gesetzbuches gesetzlich garantiert ist.

Das Antragsformular (pdf)

Aktuelle Preisliste staatlicher Dokumente (pdf)

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