Unter einer Einbürgerung – auch Naturalisation – wird der Erwerb einer Reichs- und Staatsangehörigkeit durch einen Exekutivakt verstanden, d. h. auf Antrag des Bewerbers bei der in dem jeweiligen Land zuständigen Behörde.
Einbürgerung bzw. Naturalisation nach Reichsrecht
Unsere aktuelle ( Antrag-der-Einbuergerung.pdf ) Antrag zur Einbürgerung, herausgegeben durch das Reichsamt des Innern zum 22. November 2017.
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Die Einbürgerung ist nötig, für alle Bürger, Fremdländer, Staatenlose, deren Eltern eine Staatsangehörigkeit besitzen, die sich nicht aus den Stämmen, Völkern und Volksgruppen der Deutschen Bundesstaaten, wie diese sich aus den Grenzen vom 31. Juli 1914 ableiten lassen. Die Einbürgerung durch die Unternehmen der BRD, des Vereinten Deutschland, des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, des Bund, haben hierzu nur einen unterstützenden Charakter, ohne rechtliche Ansprüche.
Folgende Gesetze sind zu berücksichtigen:
Verfassung Deutschland Artikel 3:
oder http://verfassung-deutschland.de/#Artikel3
oder: http://deutscher-reichsanzeiger.de/justitia-deutschland/R/RuStAG-1913.htm
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/personenstandsgesetz-1875-stand-18-08-1896/
RGBl-1502061-Nr02-Ausfuehrungsverordnung-Personenstandsgesetz bzw. Personenstandsregister
oder: http://deutscher-reichsanzeiger.de/Gesetze/blog/1896/08/18/personenstandgesetz-1875-stand-18-08-1896/
Ausführungsverordnung zum Personenstandgesetz:
http://deutscher-reichsanzeiger.de/Gesetze/blog/2015/03/27/reichsgesetzblatt-rgbl-1502061-nr02-ausfuehrungsverordnung-personenstandgesetz/
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Die Einbürgerung ist zu unterscheiden von:
- dem Erwerb der Reichs- und Staatsangehörigkeit durch den Geburtsort (Geburtsortsprinzip) oder durch Abstammung (Abstammungsprinzip). In diesen Fällen wird die Reichs- und Staatsangehörigkeit durch die Eintragung ins Personenstandregister Deutschland garantiert. Dies ist durch einen einfachen Antrag für einen Reichs-Personenausweis oder Reichs- und Staatsangehörigkeitsausweis (RuSta-Ausweis) möglich und ist gesetzlich vorgeschrieben.
- dem Erwerb der Reichs- und Staatsangehörigkeit durch Adoption oder durch Heirat mit einem (einer) Deutschen.
- der Ehren-Reichs- und Staatsangehörigkeit. Diese wird nicht auf Antrag des Betroffenen gewährt, sondern um ihn auszuzeichnen.
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Wichtiger Hinweis: Bei den derzeit angeboten sogenannten Ausweisen, so auch denen der BRD, werden falsche Postleitzahlen, falsche Adler und falsche Druckereien vorgetäuscht. Zusätzlich darf verstanden werden, daß auch in einem durch Staatenlose und Terroristen regierten Gebilde, es nur ein legitime Regierung geben kann und in einem souveränen Deutschen Reich es nur eine legitimierte und berechtigte Deutsche Reichsdruckerei gibt, sowie nur ein Reichsamt des Innern. Der Adler der Fremdverwalter wie z.B. die BRD ist der der “Weimarer-Republik-Adler” aber nicht der des wahren Deutschen Reiches.
Verantwortlich für diesen Text zeichnet sich das Reichsamt des Innern
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